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Fragen zur Kreditkarte

Fragen zu unserer Kreditkarte VIP-GoldCard

Keine. Es werden lediglich bei Teilzahlungen oder Barabhebungen Zinsen auf den in Anspruch genommenen Betrag erhoben, wie bei Ihrem Girokonto.

Es fallen keine Gebühren an. Der Auslandseinsatz ist garantiert gebührenfrei.

Die aktuellen Konditionen können Sie im Preisverzeichnis sehen (siehe unten).

Sofern die Einträge erledigt sind, wird der Antrag in der Regel genehmigt.

Sofern Sie den Gesamtrechnungsbetrag komplett ausgleichen, muss Ihre Überweisung bis zum 20. des Monats auf dem Kartenkonto gutgeschrieben worden sein.

3% des Gesamtrechnungsbetrags, jedoch mindestens 30,-€

Nein, Sie können jeden Monat neu entscheiden, wie viel Sie unter Beachtung der Mindestsumme zahlen möchten.

Es werden pro Mahnung 4,90 € dem Konto belastet und die Karte kann gesperrt werden.

Die Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

Empfänger Advanzia Bank
Kreditinstitut Landesbank Baden-Württemberg
Bankleitzahl 600 501 01
Kontonummer 7401555906
Verwendungszweck hier geben Sie bitte Ihre Kreditkartennummer an

Um die Kreditkarte beantragen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Nein, die VIP-GoldCard steht allen Personen ab 18 Jahren offen.

Nein! Auch ohne Einkommen können Sie eine VIPGoldCard erhalten.

Die VIP-GoldCard wird zur Zeit ausschließlich für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Luxemburg angeboten.

Die Rechnung wird Anfang des Monats erstellt, sofern Sie im Vormonat Umsätze getätigt haben.

Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Falls keine E-Mailadresse von Ihnen bekannt ist, wird die Rechnung per Post an Sie geschickt.

Leider bieten wir diese Variante derzeit nicht an.

Bei Verlust steht Ihnen die gebührenfreie Hotline 24 Stunden täglich unter der Rufnummer 0800 880 1120 zur Verfügung oder (0049) 0345 – 21973030, wenn Sie sich im Ausland befinden.

Rund um die Uhr steht Ihnen der Kundenservice unter der Rufnummer 0800 880 1120 zur Seite.

Das Preisverzeichnis finden Sie hier.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%