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Bürgschaft

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist die Haftungsübernahme für eine Verbindlichkeit eines Anderen. Falls der Kreditantragsteller nicht über die entsprechende Bonität für eine Darlehenserlangung hat, wird von der Bank oftmals ein Bürge verlangt. Der Bürge steht für die Darlehensrückzahlung in vollem Umfang ein, sofern der eigentliche Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%