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Dispokredit

Als Dispokredit wird ein Kontokorrentkredit auf das Gehaltskonto bezeichnet. Der Kontoinhaber hat dadurch die Möglichkeit innerhalb des vereinbarten Kreditrahmens das Konto im Soll zu führen. Der Dispokredit eignet sich nicht zur langfristigen Finanzierung von Anschaffungen, da der von der Bank verlangte Zins in der Regel deutlich über den Konditionen eines Ratenkredites liegt.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%