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Welchen Schutz bietet eine Mietausfallversicherung?

26. Februar 2021 · 3 Min. Lesezeit

Welchen Schutz bietet eine Mietausfallversicherung?

Welchen Schutz bietet eine Mietausfallversicherung?

Mietausfälle stellen für Vermieter ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie zahlen Sie oft selbst noch Kredite dafür ab. Fallen Mieteinnahmen über einen längeren Zeitraum aus, kann Sie das schnell in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen. Doch eine Mietausfallversicherung sichert das Risiko nur in bestimmten Fällen ab. Prüfen Sie die Konditionen deshalb genau.

Eine Mietausfallversicherung schützt Sie nicht gegen Leerstand einer Wohnung, für die Sie keinen Mieter finden. Dagegen gibt es keinen Schutz. Entstehen die Mietausfälle durch Schäden am Gebäude oder dadurch, dass Mieter wegen Mängeln am Objekt die Miete mindern, greift ebenfalls nicht die Mietausfallversicherung, sondern die Gebäudeversicherung. Mietausfallversicherungen versichern Sie ausschließlich gegen Schäden durch säumige Mieter. Dieses Risiko abzusichern, erscheint grundsätzlich sinnvoll: Nach einer Hochrechnung deutscher Immobilienverbände entgehen Vermietern in Deutschland jährlich 2 bis 4 Prozent der fälligen Mietzahlungen durch Mieter, die ihre Miete nicht mehr zahlen können oder wollen. Allerdings gibt es kaum eine Versicherung, die Sie in vollem Umfang davor schützt.

Viel Restrisiko für den Vermieter, trotz Versicherung

Stellt einer Ihrer Mieter seine Zahlungen ein, können Sie ihn bekanntlich nicht sofort vor die Tür setzen. Der Mieter muss zuerst gemahnt werden, danach dürfen Sie bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung aussprechen. Verlässt er die Wohnung daraufhin nicht, bleibt Ihnen die Räumungsklage. Viele Mieter legen jedoch Widerspruch ein, und das Verfahren zieht sich in die Länge. Es kann zwei bis drei Jahre dauern, bis Sie einen Mieter tatsächlich aus der Wohnung geklagt haben. In dieser Zeit entgehen Ihnen die Mieteinnahmen. Selbst wenn die Versicherung am Ende zahlt, vergehen vorher viele Monate, in denen Sie Ihrem Geld hinterherlaufen.

Außerdem sichern sich die Versicherer durch ihre Vertragskonditionen selbst ab. Manche Policen sehen einen Schadensausgleich nur vor, wenn der Mieter keinen Einspruch gegen die Kündigung eingelegt hat. Oft prüft die Versicherung zuerst selbst die Bonität Ihrer Mieter. Fällt diese schlecht aus, wird das Ausfallrisiko gar nicht erst versichert. Auch die Höhe der versicherten Mietausfälle reicht gerade in den Fällen, die für Vermieter wirklich existenzbedrohend werden, häufig nicht aus. Der durchschnittliche Gesamtschaden durch hartnäckige Mietschuldner lag laut einer Studie der Universität Bielefeld schon im Jahr 2012 bei 14.700 Euro, inklusive Anwaltskosten, Gerichtskosten, Wohnungsräumung und Renovierung einer verwahrlost hinterlassenen Wohnung. Heute dürfte dieser Betrag deutlich höher liegen.

Fazit

Eine Mietausfallversicherung bietet Vermietern in der Regel nur eingeschränkten Schutz gegen das Mietausfallrisiko. Der beste Schutz besteht darin, bereits bei der Mieterauswahl sorgfältig vorzugehen, um nicht an einen potenziellen Mietnomaden zu geraten. Eine professionelle Hausverwaltung kann Sie bei der Suche nach zuverlässigen Mietern und bei Problemen mit Mietausfällen routiniert unterstützen. Ebenso wichtig: Kalkulieren Sie Ihre Finanzierung so, dass ein vorübergehender Mietausfall Sie nicht sofort in Bedrängnis bringt.

Sie finanzieren Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre vermietete Eigentumswohnung und möchten Ihre Raten so gestalten, dass auch ein Mietausfall Sie nicht aus der Bahn wirft? Als Kreditvermittler prüfen wir mit Ihnen, welche Finanzierung zu Ihrer Situation passt. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

030 – 2000 399 82

 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater und/oder Finanzierungsexperten klären.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%