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Sondereigentumsverwaltung

Die Verwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung beinhaltet immer wieder Aufgaben, die einen versierten Fachmann bedürfen. Unsere Sondereigentumsverwaltung deckt den vollständigen Bedarf verwaltungstechnischer Maßnahmen bezogen auf das einzelne, in Auftrag gegebene Wohneigentum ab. Gerne verwalten wir auch Ihre Kapitalanlage.

So wird Ihre Investition eine gewinnbringende Kapitalanlage:

Allgemeine Verwaltung

  • Bewerbung, Vermietung Ihrer Kapitalanlage
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahmen und Übergaben
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Behörden und Instanzen
  • Korrespondenz mit Ihrer WEG-Verwaltung
  • fachgerechte Überprüfung der Unterlagen des WEG Verwalters, insbesondere Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne

 

Kaufmännische Verwaltung

  • Überwachung Zahlungseingänge des Mieters
  • Optimierung Ihres Einkommens durch Mieterhöhungen
  • Anlage und Verwaltung von Mietkautionen
  • Mahnwesen
  • jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Zahlung des Hausgeldes an die Wohnungseigentümergemeinschaft

 

Technische Verwaltung

  • Koordination von Reparatur- & Instandsetzungsmaßnahmen des Sondereigentums nach Absprache
  • Wir koordinieren und überwachen Renovierungsmaßnahmen des Sondereigentums
  • Abwicklung von Reparaturmaßnahmen
Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%