AUSGEZEICHNET.ORG

Immobilienwert ermitteln mit dem Sachwertverfahren

Immobilienwert ermitteln mit dem Sachwertverfahren

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss wissen, wie viel sie wert ist. Oft verkaufen private Immobilienverkäufer sie unter Wert oder finden keinen Käufer, weil sie ihre Immobilie zu einem zu hohen Preis angeboten haben. Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es drei Verfahren. Eines davon ist das Sachwertverfahren. Doch bei welchen Immobilien wird es angewendet?

Das Sachwertverfahren kommt in der Regel bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz. Bei diesem Verfahren geht es um den Sachwert, das heißt die Bausubstanz der Immobilie. Dazu werden die Herstellungs- beziehungsweise Wiederherstellungskosten berechnet, also wie viel es kosten würde, das Gebäude unter den aktuellen Umständen und Preisen noch einmal genau so zu bauen. Dabei wird der Wert des Gebäudes zunächst getrennt vom Grundstück ermittelt. Das Grundstück wird meistens mit dem Vergleichswertverfahren bewertet. Abschließend werden beide Ergebnisse addiert, um den Gesamtwert der Immobilie zu erhalten.

Beim Sachwertverfahren werden unterschiedliche Elemente einer Immobilie berücksichtigt: zum Beispiel Wohnfläche, Bauqualität und Ausstattung, aber auch Außenanlagen wie Garagen, Terrassen und Garten und deren Zustand. Wie schon gesagt, geht es dabei darum, die Baukosten zu ermitteln, um das Gebäude nochmal genau so zu bauen. Wertermittler nutzen deshalb spezielle Tabellen für die angenommenen Herstellungskosten. Ein lokaler Qualitätsmakler weiß, auf welche Tabellen er hierfür zurückgreifen muss, schließlich arbeitet er fast täglich damit.

Nachdem ermittelt wurde, wie viel der Neubau der Immobilie kosten würde, wird von diesem Wert der Abnutzungsgrad und die Restnutzungsdauer der Immobilie abgezogen. Sachverständige gehen in der Regel von einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren bei Wohnimmobilien aus. Ebenfalls veranschlagen sie, dass sich der Wert einer Immobilie pro Jahr um 1,25 Prozent mindert. Betragen beispielsweise die Baukosten einer Immobilie 200.000 Euro, so ist es nach 10 Jahren noch 175.000 Euro wert, also 25.000 Euro (1,25 % von 200.000 Euro sind 2.500 Euro x 10 Jahre) weniger. Mit Sanierung und Modernisierung kann diesem üblichen Wertverlust entgegengewirkt werden. So können zum Beispiel eine moderne Heizungsanlage sowie eine isolierte Fassade und Fenster eine Immobilie auch fast wieder auf Neubaustand bringen.

Zum Schluss wird in die Berechnung der sogenannte Marktanpassungsfaktor einbezogen. Dieser sorgt dafür, dass der ermittelte Wert in Relation zu vergleichbaren Immobilien gesetzt wird. Dabei wird er von der aktuellen Nachfrage bestimmt. Das führt dazu, dass in Regionen mit geringerer Nachfrage der ermittelte Sachwert oft nach unten angepasst werden muss. In Regionen mit höherer Nachfrage kann dagegen der Wert auch höher ausfallen als der ermittelte Sachwert. Deutschlandweit berechnen die Gutachterausschüsse die Marktanpassungsfaktoren für verschiedene Objektarten.

Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, welches Wertermittlungsverfahren sich für welche Immobilie am besten eignet, das Sachwert-, das Vergleichswert- oder das Ertragswertverfahren.

Sie möchten wissen, welches Bewertungsverfahren für Ihre Immobilie das richtige ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

030 – 2000 399 66

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachwertverfahren
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksbewertung
https://www.sprengnetter.de/wissensportal/immobilienbewertung-alle-wichtigen-informationen/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%