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Ein Kredit bei Zwangsversteigerung ist möglich!

Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten und mehrere Ratenzahlungenn bereits am Laufen sind, insbesondere Hypotheken, dann sollten sie sich ernsthafte Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre nächsten Schritte gehen.

Gründe für Zahlungsschwierigkeiten können folgende sein:

Sie sind arbeitslos und finden eine lange Zeit keine neue Arbeit, sie haben eine Krankheit, die einen langen Heilungsprozess mit sich bringt. So kann es schnell und ungeplant zu finanziellen Engpässen kommen, in denen Sie keinen Ausweg mehr finden und es kann sogar der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür stehen. Im schlimmsten Fall kann Ihre Bank Ihren Kredit kündigen und eine Zwangsversteigerung droht.

Wer vor so einer Entscheidung steht, hat leider nicht viele Möglichkeiten. Und weil bei Zahlungsverzug noch zusätzliche Kosten anfallen, sollten Sie sich Ihrer Situation schnell bewusst werden.
Wer frühzeitig eine solche Drohung erkennt, kann auch früh handeln.

Immobilienkredit ohne Schufa – die Rettung?

Immobilienkredite bei negativer Schufa werden hauptsächlich von ausländischen Anbietern an deutsche Kreditantraggeber vergeben. Besonders die Schweiz ist aufgrund der günstigen Zinssätze häufig ein vielversprechendes Ziel, die einen schufafreien Kredit anbieten.
Jedoch bedeutet es nicht, dass es ein schufafreies Immobiliendarlehen ohne Überprüfung der Zahlungsfähigkeit gibt. Selbstverständlich prüfen auch die Banken im Ausland sehr genau, ob ein Kredit vergeben wird oder nicht. Denn hier gelten ebenfalls strenge Regeln, denn wer nicht über ein geregeltes Einkommen verfügt, hat auch hier keine Chance, einen Kredit zu bekommen.

Seit 1991 sind wir als Finanzkanzlei auch Bankpartner und auf solche Finanzierungsangelegenheiten spezialisiert. Wir bieten eine kostenfreie, sowie auch eine unverbindliche Finanzierungsprüfung an, mit dem Sie schnell ein Ergebnis erhalten.

Wir bieten Problemlösungen in allen finanziellen Notsituationen an und geben Ihnen die Möglichkeit Ihr Eigentum zu retten.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%