Warum lohnt sich eine professionelle Hausverwaltung?
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Eigentümerversammlung? Wie organisiere ich die Anfragen meiner Mieter? Ist das Erneuern der Fenster Instandhaltung oder Aufwertung? Viele Eigentümer sind bei der Verwaltung ihrer Immobilie unsicher. Kaum jemand kann gleichzeitig Jurist, Kaufmann und Haustechniker sein. Wer dennoch versucht, das alles selbst zu stemmen, zahlt dafür oft mit viel Mühe, Zeit und Geld.
Was die Hausverwaltung leistet
Die Hausverwaltung kümmert sich in erster Linie um das gemeinschaftliche Eigentum. Dieses muss in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht im Interesse aller Eigentümer verwaltet werden. Seit der WEG-Reform von Dezember 2020 vertritt der Verwalter die Eigentümergemeinschaft zudem gerichtlich und außergerichtlich nach außen (§ 9b WEG). Nach § 27 WEG darf und muss er die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eigenständig treffen, die untergeordnete Bedeutung haben oder keinen Aufschub dulden, etwa eine dringende Reparatur am Dach. Zu seinen Kernaufgaben gehören außerdem die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer und die Sorge für die Einhaltung der Hausordnung.
Den Instandhaltungsbedarf muss der Verwalter durch regelmäßige Kontrollen frühzeitig erkennen. Im Rahmen seiner Befugnisse vergibt er die notwendigen Aufträge an Handwerker. Überschreiten die Kosten das beschlossene Budget, muss er die Eigentümergemeinschaft einbinden. Wiederkehrende Dienstleistungen wie die Reinigung des Hausflurs oder die Schneeräumung überträgt der Verwalter in der Regel an einen Hausmeister oder externe Dienstleister.
Getrennte Konten, klare Finanzen
Auch die Verwaltung der Gelder gehört zu den Aufgaben der Hausverwaltung, und hier gelten besondere Pflichten. Der Verwalter muss die Gelder der Gemeinschaft strikt von seinem eigenen Vermögen getrennt halten. Die Konten lauten auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die seit der WEG-Reform voll rechtsfähig ist. Der Verwalter besitzt lediglich die Verfügungsberechtigung.
Für jedes Wirtschaftsjahr stellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan auf. Darin stehen die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage). Auf dieser Grundlage beschließen die Eigentümer die monatlichen Vorschüsse, das Hausgeld, dessen Eingänge der Verwalter überwacht. Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung, über die die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss entscheiden.
Die Eigentümerversammlung
Mindestens einmal jährlich beruft die Hausverwaltung eine Eigentümerversammlung ein. Die Einladung muss seit der WEG-Reform mindestens drei Wochen vorher erfolgen, Textform genügt, also auch per E-Mail. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig. Auch eine Online-Teilnahme ist möglich, wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat. Soweit nichts anderes bestimmt ist, leitet der Verwalter die Versammlung.
Gut zu wissen: Wohnungseigentümer können seit Dezember 2023 verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG bestellt wird. Das IHK-Zertifikat ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualifikation.
Steht in Ihrer Eigentümergemeinschaft eine größere Sanierung an, für die die Erhaltungsrücklage nicht reicht? Oder möchten Sie als Eigentümer Ihre Wohnung modernisieren? Als Kreditvermittler finden wir die passende Finanzierung, vom Modernisierungskredit bis zur Umschuldung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

030 – 2000 399 66
Weitere Informationen finden Sie hier:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmerversammlung
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater und/oder Finanzierungsexperten klären.