Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz: Neue Rechte und Pflichten für Eigentümer
Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Seit 1. Dezember 2020 gilt das neue Recht. Es stärkt die Rechte einzelner Eigentümer, macht die WEG-Verwaltung transparenter und effizienter und vereinfacht bauliche Maßnahmen, unter anderem zur Förderung der Elektromobilität.
Neue Rechtsansprüche für Eigentümer
Eigentümer haben jetzt das Recht, bestimmte bauliche Veränderungen auf eigene Kosten durchzuführen, auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Das gilt für:
- Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge
- Barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung
- Maßnahmen zum Einbruchsschutz
- Bauliche Veränderungen für einen Glasfaseranschluss
Erweiterte Befugnisse und Sachkundenachweis für Verwalter
WEG-Verwalter können jetzt in eigener Verantwortung über Maßnahmen entscheiden, bei denen kein Beschluss der Eigentümer erforderlich ist. Das reduziert den Abstimmungsaufwand auf Versammlungen. Seit 2023 gilt zudem die Zertifizierungspflicht: Gewerbliche Verwalter müssen einen verbindlichen Sachkundenachweis erbringen.
Reformen der Eigentümerversammlung
Die Präsenzversammlung bleibt der zentrale Ort der Entscheidungsfindung. Einzelne Eigentümer können jedoch online teilnehmen. Eine reine Online-Versammlung ohne Präsenzmöglichkeit ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Beschlüsse über bauliche Veränderungen sind jetzt in vielen Fällen mit einfacher Mehrheit möglich. Versammlungen sind grundsätzlich beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer erscheinen. Endlose Verzögerungen durch fehlende Quoren gehören damit der Vergangenheit an.
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Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/weg-reform_84342_460970.html
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155713/umfrage/anteil-der-buerger-mit-wohneigentum-nach-bundesland/
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.