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Effektiver Jahreszins

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins, oder genauer der effektive Jahreszinssatz, gibt die jährlichen auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten an. Alle im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehenden Kosten werden hier ausgewiesen. Kosten die von der Bank nicht verlangt werden, bzw. für die Beschaffung von Unterlagen zur Kreditauszahlung nötig sind (z. B. Grundbuchauszug, notarielle Beglaubigungen etc.), müssen von der Bank bei der Errechnung des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt werden. Die Abweichung des gebundenen Sollzinses zum effektiven Jahreszins bei Darlehen ohne zusätzliche Kosten kommt daher, dass zwischen der Auszahlung des Darlehens und der 1. Ratenzahlung einige Wochen liegen können, in der die Bank so genannte Vorlaufzinsen berechnet. Ist die Zinsbindung nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben spricht man vom anfänglichen effektiven Jahreszins.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%