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Teilverkauf statt Kredit


Nutzen Sie Ihr Vermögen durch einen Teilverkauf Ihrer Immobilie!

Seriöse und kompetente Betreuung

Teilverkauf Ihrer Immobilie

Finanzielle Freiheit ohne Kredit

Üblicherweise gibt es zwei Möglichkeiten, mit deren Hilfe Sie aus Ihrer Immobilie freie Liquidität schaffen können, zum einen das Prinzip der Leibrente bzw. Immobilienverrentung und zum anderen der klassische Immobilienverkauf.

Als äußerst attraktive dritte Option gibt es jetzt die Möglichkeit des Immobilienteilverkaufs.

Erfahren Sie bei uns, wie der Immobilien-Teilverkauf funktioniert, wie dieser durchgeführt wird und wie Sie davon profitieren können.

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Auf einen Blick: Das Wichtigste zum Teilverkauf

  • Der Teilverkauf ist eine neue Möglichkeit, einen Teil Ihres Immobilienvermögens in freie Liquidität umzuwandeln
  • Sie bleiben weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie, mit allen Rechten und Pflichten
  • Sie erhalten ein lebenslanges, grundbuchlich besichertes Wohnrecht, ggf. gegen Zahlung eines geringen Nutzungsentgeltes
  • Der Immobilien-Teilverkauf bietet Ihnen finanzielle Freiheit durch sofortige Auszahlung
  • Ein Rückkauf ist ebenso möglich, wie das Vererben der Immobilie

Was versteht man unter einem Teilverkauf?

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und Kapital benötigen, können Sie einen Teil Ihre Immobilie durch einen Teilverkauf in neue Liquidität umwandeln. Im Rahmen eines Teilverkaufs wechselt Ihre Immobilie nicht vollständig den Besitzer, sondern nur zu einem bestimmten Anteil. Dabei wird Ihr Wunschbetrag aus dem Immobilienvermögen sinnbildlich herausgelöst.

Anders als etwa bei einem Verkauf mit Mietklausel bleiben Sie Teileigentümer und vor allem alleiniger Nutzer Ihrer Immobilie. Damit haben Sie auch weiterhin alle Rechte und Pflichten an Ihrer Immobilie. Darüber hinaus erhalten Sie ein grundbuchlich abgesichertes lebenslanges Wohnrecht und können Ihre Immobilie in vollem Umfang wirtschaftlich nutzen.

Der Käufer des Immobilienanteils erhält von Ihnen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt und fungiert lediglich als stiller Teilhaber. Er greift nicht in die Belange Ihrer Immobilie ein. Das betrifft die Nutzung, eventuelle Umbaumaßnahmen, eine mögliche Vermietung, die Instandhaltung und vieles andere. Das monatliches Nutzungsentgelt kann auch mit einem höherem Prozentsatz Ihrer zu verkaufenden Immobilie verrechnet werden, sodass keine monatliche Belastung auf Sie zu kommt.

Teilverkauf-Weltreise

So funktioniert das Nutzungsentgelt

Haben Sie einen Teil Ihrer Immobilie im Rahmen eines Teilverkaufs verkauft, zahlen Sie im Gegenzug ein monatliches Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt derzeit in etwa 2,5 Prozent des Auszahlungsbetrages pro Jahr und wird bei Vertragsabschluss für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Nach Ablauf der Festschreibung wird es anhand der dann bestehenden Wirtschaftsdaten neu berechnet.

Nehmen wir einmal an, Ihre Immobilie hat einen Wert in Höhe von 400.000 Euro und Ihre Wunschsumme beträgt 160.000 Euro. Der Anteil des Teilverkaufs am aktuellen Immobilienwert liegt somit bei 40 Prozent. Beispielhaft legen wir ein Nutzungsentgelt in Höhe von 2,5 Prozent zu Grund, das auf 10 Jahre festgeschrieben wird. Ihr jährliches Nutzungsentgelt berechnet sich daher wie folgt:

160.000 Euro x 2,5 Prozent = 4.000 Euro (jährlich)
Somit würde das monatlich zu zahlende Nutzungsentgelt 333,33 Euro betragen.

Alternativ zu einem monatlichen Nutzungsentgelt besteht auch die Möglichkeit dieses durch eine höhere Immobilienabgabe zu ersetzen. In diesem Fall erhält der Käufer einen höheren Anteil an Ihrer Immobilie und Sie vermeiden die monatliche Belastung.

Achtung: Ebenso wie bei der Zahlung von Kreditraten an eine Bank besteht auch hier eine Zahlungsverpflichtung.

So läuft der Teilverkauf ab

  • Angebot anfordern: Im ersten Schritt geben Sie den Wunschbetrag ein, den Sie für einen Teil Ihrer Immobilie erzielen möchten. Dieser beträgt aktuell bis zu 75 Prozent des derzeitigen Immobilienwerts. Mit einem Klick fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
  • Angebot erhalten: Zunächst erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, das Ihnen einen groben Überblick über die möglichen Konditionen des Teilverkaufs gibt.
  • Wertermittlung: Im nächsten Schritt muss der tatsächliche Wert Ihrer Immobilie als Grundlage für den Verkaufsvertrag und die Berechnung des monatlichen Nutzungsentgelts bestimmt werden. Das notwendige Wertgutachten wird von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter durchgeführt.
  • Verbindliches Angebot: Nehmen wir einmal an, Sie möchten 40 Prozent Ihrer Immobilie verkaufen. Der Gutachter schätzt den Wert der Immobilie auf 500.000 Euro. Folglich kann Ihnen auf Basis des Gutachtens ein verbindliches Angebot in Höhe von 200.000 Euro unterbreitet werden.
  • Vertrag und Notartermin: Nehmen Sie das Angebot an, wird der Kaufvertrag angefertigt. Im Zuge eines abschließenden Notartermines findet schließlich die vertragliche Teilübereignung der Immobilie statt. Zudem werden hier Nebenvereinbarungen wie z.B. das Nutzungsrecht, Rückkaufrechte etc. festgehalten.
  • Auszahlung: Ist der Vertrag geschlossen erfolgt die Auszahlung des Wunschbetrags.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um einen Teilverkauf zu ermöglichen, muss der aktuelle Marktwert der Immobilie bei mindestens 200.000 Euro liegen. Darüber hinaus muss es sich entweder um ein freistehendes Haus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus handeln. Aber auch der Verkauf einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist bei einem entsprechenden Immobilienwert möglich.

Gut zu wissen: Auch wenn im Grundbuch noch Belastungen auf die Immobilie eingetragen sind, kann ein Teilverkauf infrage kommen.

Vorteile

  • Lebenslanges, grundbuchlich besichertes Nutzungsrecht.
  • Leben in vertrauter Umgebung
  • Mehr finanzielle Freiheit durch sofortige Auszahlung
  • Ideal für Senioren, die einen finanziell unbeschwerten Lebensabend genießen möchten
  • Bewahrung der Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie (u.a. Renovierung, Umbau)
  • Wirtschaftliche Nutzung möglich, zum Beispiel Vermietung
  • Potentieller Vermögenszuwachs durch die Werterhöhung Ihrer Immobilie
  • Möglichkeit eines späteren Verkaufs (günstige Abwicklung durch den Anbieter)
  • Mögliches Rückkaufrecht für Sie oder Ihre Erben

Nachteile

  • Sie partizipieren nur teilweise an einer potentiellen Wertentwicklung Ihrer Immobilie
  • Immobilienwert kann zukünftig sinken, wodurch die Option des sofortigen Immobilienverkaufs finanziell lukrativer wäre
  • Sie sind weiterhin allein für Reparaturen und Instandhaltung zuständig
  • Monatliche Belastung in Höhe des Nutzungsentgelts (falls Sie diese Option wählen)

Diese Alternativen gibt es zum Immobilien-Teilverkauf

Der Teilverkauf ist eine attraktive Möglichkeit, mit der z.B. Senioren den Lebensabend in finanzieller Freiheit genießen können. Allerdings eignet sich diese Option nicht für jedermann und ebenfalls nicht für alle Immobilien und Kapitalbedarfe. Alternativ zum teilweisen Verkauf bieten Leibrenten, klassische Immobilienkredite und Hypotheken-Darlehen sowie Privat-to-Privat (P2P Kredit) an. Die folgende Tabelle bringt Ihnen diese Finanzierungsmöglichkeiten näher.

Wir prüfen mit Ihnen selbstverständlich welche der untengenannten Alternativen für Sie die beste Lösung ist.

Teilverkauf Leibrente Gesamtverkauf Hypothekendarlehen P2P-Immobiliendarlehen
Auszahlung sofort monatlich sofort sofort sofort
Konditionen ab 2,5% Nutzungsentgelt p.a. vom Verkaufspreis, kann aber je nach Höhe des Teilverkaufs verrechnet werden Individuell, hängt vom Wert der Immobilie + Wohnwert ab ggf. 3,57% Maklerprovision vom Verkaufspreis, sofern man es nicht selber verkauft Individuell, Zinshöhe hängt auch von der Bonität ab 6 -10% Zinsen p.a. je nach Bonität
Bewertung Erfolgt durch objektiven Gutachter Sachverständiger, der auch die statistische Lebenserwartung des Verkäufers bewertet Erfolgt durch objektiven Gutachter Erfolgt durch die Bank Erfolgt durch eine kostenlose Immobilienbewertung durch einen objektiven Gutachter
Besitz/Rechte Mind. 25% mit lebenslangem Nießbrauchrecht. Bei Nichtzahlung des Nutzungsentgelts droht eine Zwangsversteigerung. 0% mit lebenslangem Wohnrecht 0% - Rechte gehen nach dem Verkauf komplett an den Käufer über 100% mit der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Kreditraten. Bei Nichtzahlung droht eine Zwangsversteigerung. 100% mit der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Kreditraten. Bei Nichtzahlung droht eine Zwangsversteigerung.
Rückkauf/Vererben Ja Nein Nein Ja, sofern das Darlehen zurückbezahlt wurde Ja, sofern das Darlehen zurückbezahlt wurde
Für wen geeignet? Immobilienbesitzer, die aus der Immobilie Liquidität schöpfen wollen, aber dennoch die Immobilie uneingeschränkt nutzen wollen Meistens für Rentner, die eine schuldenfreie Immobilie besitzen und die Immobilie verkaufen wollen, aber dennoch weiterhin darin wohnen wollen. Für Immobilienbesitzer, die z.B. Geld benötigen oder Auswandern wollen. Für Immobilienbesitzer, die schnell Liquidität benötigen wie z.B. für die Instandsetzung einer Heizungsanlage. Für Immobilienbesitzer, die über die Bank nur schwer einen Kredit erhalten wie z.B. bei Selbständigen oder Rentnern.

Lassen Sie uns unverbindlich und kostenfrei Ihre Finanzierungsmöglichkeiten prüfen:

Welche Kosten entstehen bei einem späteren Verkauf?

Einer der großen Vorteile besteht in einem möglichen Gesamtverkauf der Immobilie. Dabei kümmert sich der Teilverkaufsanbieter ebenfalls um die Gesamtabwicklung des Verkaufs. Das hat nicht nur den Vorteil, dass Sie sich organisatorisch um so gut wie gar nichts kümmern müssen.

Durch die umfassende Marktexpertise sowie die umfangreichen Kontakt können am Immobilienmarkt Top-Preise erzielt werden. Entscheiden Sie sich für einen Gesamtverkauf Ihrer Immobilie, fällt ein sogenanntes Durchführungsentgelt an. Dieses beträgt lediglich 3,9 Prozent des erzielten Verkaufspreises. Ein möglichst hoher Verkaufspreis ist damit im Interesse aller Beteiligten.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilien-Teilverkauf

Ja, nach Teilverkauf zahlen Kunden lediglich ihr vertraglich zuvor festgelegtes Nutzungsentgelt. Dieses beträgt aktuell ab 2,5 Prozent pro Jahr. Der jeweilige Prozentsatz bezieht sich dabei natürlich nur auf den Wert des verkauften Anteils der Immobilie. Als Hegner & Möller Kunde haben Sie die Möglichkeit Ihr Nutzungsentgelt bequem verrechnen zu lassen, sodass Sie keine weiteren monatlichen Kosten haben.

Da der Verkauf- bzw. Teilverkauf selbst genutzter Immobilien meist steuerfrei ist, fällt in der Regel auch keine Spekulationssteuer an. Eine Spekulationssteuer kann dann fällig werden, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt ist und sich nicht für mindestens 10 Jahre in Ihrem Besitz befindet. In diesem Fall muss der Verkaufsgewinn (die anteilige Wertsteigerung) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Sie als Immobilienbesitzer haben nicht nur lebenslanges Nutzungsrecht, sondern können auch Änderungen an der Immobilie wie z.B. ein Anbau eines Wintergartens vornehmen. Bei einem Teilverkauf müssen Sie allerdings alleine für die Instandsetzung aufkommen.

Im Idealfall ist Ihre Immobilie vor dem Teilverkauf bereits zu 100 Prozent abbezahlt. Unter Umständen besteht die Möglichkeit eines Teilverkaufs auch bei Immobilien, bei denen noch eine Belastung im Grundbuch eingetragen ist. Diese muss kleiner sein als die der Teilverkaufspreis. Lassen Sie sich in einem solchen Fall individuell beraten!

Das Vererben der Immobilie ist natürlich weiterhin möglich, da lediglich ein Teil des Eigentums verkauft wurde. Ferner besteht im Vorhinein die Möglichkeit, für Erben eine Rückkaufoption bzw. ein Vorkaufsrecht vertraglich festzuhalten. Darüber hinaus kann im Anschluss an den teilweisen Verkauf auch ein Gesamtverkauf stattfinden. Am einfachsten ist es, den Gesamtverkauf gleich durch den Teilverkaufs-Partner zu beauftragen. Für den Verkauf wird eine Durchführungsgebühr fällig.

Viele Menschen entscheiden sich irgendwann dazu, ihre liebgewonnene Immobilie zurückzukaufen. Ein Rückkauf ist beim Teilverkauf jederzeit möglich. Allerdings ist dieser mit Kosten verbunden. Beim Rückkauf wird der Wert des zurückzukaufenden Immobilienanteils anhand der Marktsituation neu ermittelt. Ist der Immobilienwert gestiegen, zahlen Sie einen höheren anteiligen Preis. Ist der Immobilienwert hingegen gesunken, zahlen Sie einen geringeren Preis. Hinzu kommen meist noch Nebenkosten für den Notar und das Wertgutachten, die Sie bezahlen müssen.

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