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Kredit vorzeitig ablösen: Kosten, Vorfälligkeitsentschädigung und Rechenbeispiel

25. September 2026 · 10 Min. Lesezeit

Kredit vorzeitig ablösen: Kosten, Vorfälligkeitsentschädigung und Rechenbeispiel

Einen laufenden Ratenkredit können Sie meist vorzeitig zurückzahlen, ganz oder in Teilen. Ob sich das lohnt, entscheidet aber nicht das Bauchgefühl, sondern die Rechnung: Wie hoch ist der tatsächliche Ablösebetrag, welche Zinsen sparen Sie, und fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Ablösung sauber berechnen, was rechtlich gilt und wann sich ein Wechsel wirklich rechnet.

Kurz zusammengefasst
  • Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen dürfen Sie nach § 500 BGB grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.
  • Fordern Sie immer den verbindlichen Ablösebetrag zu einem Stichtag an, nicht nur den Saldo aus dem Onlinebanking.
  • Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei gebundenem Sollzins auf höchstens 1 Prozent der Restschuld begrenzt, bei bis zu einem Jahr Restlaufzeit auf 0,5 Prozent.
  • Für die Entscheidung zählt der Gesamtbetrag, nicht die Monatsrate. Vergleichen Sie alten und neuen Kredit auf gleicher Restlaufzeit.
  • Lösen Sie den alten Vertrag erst ab, wenn die neue Finanzierung gesichert ist, und prüfen Sie danach die vollständige Beendigung.

Wann sich die vorzeitige Ablösung eines Kredits lohnt

Einen Ratenkredit müssen Sie nicht zwingend bis zum letzten vertraglich vorgesehenen Monat weiterzahlen. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen können Sie die offene Schuld grundsätzlich vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Ob sich das wirtschaftlich lohnt, hängt vor allem von der Restschuld, den noch anfallenden Zinsen und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung ab.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wie hoch ist meine aktuelle Restschuld? Sie müssen wissen, welchen Betrag die Bank zu einem konkreten Stichtag tatsächlich verlangt und welche Kosten Sie durch die frühere Rückzahlung vermeiden. Wenn Sie den alten Kredit durch eine neue Finanzierung ersetzen möchten, sollten Sie außerdem beide Varianten auf derselben Laufzeitbasis vergleichen.

Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die vorzeitige Ablösung klassischer Ratenkredite. Informationen zur Zusammenfassung mehrerer Verbindlichkeiten in einem neuen Darlehen finden Sie im Beitrag zum Umschuldungskredit.

Was bedeutet es, einen Kredit vorzeitig abzulösen?

Bei einer vollständigen Kreditablösung zahlen Sie die noch offene Darlehensschuld vor dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende zurück. Der Kreditvertrag wird anschließend beendet. Bei einer Teilablösung leisten Sie dagegen eine zusätzliche Zahlung, während der Vertrag mit einer niedrigeren Restschuld weiterläuft.

Für Allgemein-Verbraucherdarlehen ist die Rechtslage verbraucherfreundlich. Nach § 500 BGB dürfen Darlehensnehmer ihre Verbindlichkeiten grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Nach § 501 BGB reduzieren sich dabei die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten, die auf den nicht mehr benötigten Zeitraum entfallen.

Das heißt aber nicht, dass jede vorzeitige Ablösung automatisch kostenlos ist. Bei Krediten mit gebundenem Sollzins kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Deshalb sollten Sie vor jeder Zahlung zunächst einen verbindlichen Ablösebetrag anfordern.

1. Ablösesumme statt bloßer Restschuld ermitteln

Die Restschuld zeigt, welcher Darlehensbetrag rechnerisch noch offen ist. Für eine tatsächliche Ablösung benötigen Sie jedoch die Ablösesumme zu einem bestimmten Datum. Darin können neben der Restschuld noch bis zum Stichtag aufgelaufene Zinsen und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung enthalten sein.

Fordern Sie bei Ihrer Bank deshalb eine Ablösebescheinigung oder eine schriftliche Mitteilung des Ablösebetrags an. Sinnvoll sind dabei folgende Angaben:

  • Ablösebetrag zu einem konkreten Stichtag
  • verbleibende Restschuld
  • Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bankverbindung und Verwendungszweck für die Ablösung
  • Gültigkeitsdauer des genannten Betrags

Achten Sie auf den Stichtag. Überweisen Sie später als vorgesehen, kann sich der Betrag verändern, weil weitere Zinsen auflaufen oder zwischenzeitlich eine reguläre Rate eingezogen wurde.

Häufig wird für die Berechnung lediglich der Saldo aus dem Onlinebanking herangezogen. Für die Entscheidung über eine Ablösung ist dieser Wert allein zu ungenau. Maßgeblich ist der Betrag, mit dem der Kreditgeber den Vertrag tatsächlich vollständig ausbucht.

2. Vorfälligkeitsentschädigung richtig prüfen

Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins kann die Bank für die vorzeitige Rückzahlung eine Entschädigung verlangen. § 502 BGB setzt dafür klare Grenzen.

Liegt zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende mehr als ein Jahr, darf die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Bei einer verbleibenden Laufzeit von höchstens einem Jahr liegt die Grenze bei 0,5 Prozent.

Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die Sie bis zum vereinbarten Rückzahlungstermin noch gezahlt hätten. Der gesetzliche Höchstbetrag ist damit eine Obergrenze und keine automatisch fällige Pauschale.

Ein Beispiel: Beträgt die vorzeitig zurückgezahlte Summe 12.000 Euro und die Restlaufzeit noch 18 Monate, liegt die 1-Prozent-Grenze bei 120 Euro. Beträgt die Restlaufzeit dagegen nur noch zehn Monate, liegt die 0,5-Prozent-Grenze bei 60 Euro.

Prüfen Sie außerdem Ihren Kreditvertrag. Manche Verträge erlauben kostenlose Sondertilgungen oder eine vollständige Ablösung ohne zusätzliche Entschädigung. Nach § 502 BGB kann ein Anspruch der Bank zudem ausgeschlossen sein, wenn bestimmte Pflichtangaben im Vertrag unzureichend sind. Bei Zweifeln zu Ihrem konkreten Vertrag sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

3. Verbleibende Kosten des alten Kredits berechnen

Für die wirtschaftliche Entscheidung sollten Sie nicht auf die ursprünglich vereinbarten Gesamtkosten zurückblicken. Bereits gezahlte Zinsen sind nicht mehr veränderbar. Relevant ist nur, was ab heute noch zu zahlen wäre.

Ermitteln Sie deshalb zunächst die Summe aller noch ausstehenden regulären Raten. Davon können Sie die Ablösesumme einschließlich möglicher Entschädigung gegenüberstellen. Die Differenz zeigt, wie viele zukünftige Zahlungen Sie durch die vorzeitige Rückzahlung vermeiden.

Vereinfacht können Sie so rechnen:

Ersparte Restkosten = Summe der noch ausstehenden Raten minus Ablösesumme

Wenn Sie die Ablösung aus eigenem Guthaben finanzieren, ist diese Rechnung bereits ein wichtiger Ausgangspunkt. Nutzen Sie dafür jedoch nicht Ihre gesamte finanzielle Reserve. Ein günstiger abgelöster Kredit hilft wenig, wenn Sie anschließend wegen unerwarteter Ausgaben einen teuren Dispo nutzen müssen.

4. Neue Finanzierung nur auf gleicher Basis vergleichen

Soll der bestehende Kredit durch einen neuen Kredit ersetzt werden, reicht der Vergleich der Monatsraten nicht aus. Eine kleinere Rate kann allein dadurch entstehen, dass die neue Laufzeit deutlich länger ist. Dadurch kann der neue Vertrag trotz niedrigerem Zinssatz insgesamt teurer werden.

Vergleichen Sie deshalb möglichst dieselbe Restlaufzeit. Stellen Sie dem noch zu zahlenden Gesamtbetrag des alten Kredits den Gesamtbetrag des neuen Kredits plus Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber. Für den Kreditvergleich ist der effektive Jahreszins besonders wichtig, weil er nach § 16 PAngV die einzubeziehenden Gesamtkosten als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags ausdrückt.

Wenn Sie mehrere Verbindlichkeiten durch einen neuen Kredit zusammenführen möchten, geht es über die reine Ablösung eines einzelnen Vertrags hinaus. Die Voraussetzungen und den Ablauf finden Sie im Beitrag zum Umschuldungskredit. Für einen allgemeinen Konditionsvergleich kann außerdem ein Kreditvergleich sinnvoll sein.

Beraterin zeigt im Gespräch einen Taschenrechner mit dem Wert 50000 über Unterlagen und Diagrammen
Rechnen Sie vor der Ablösung den tatsächlichen Ablösebetrag genau durch.

Rechenbeispiel: Wann sich die Ablösung durch einen neuen Kredit rechnet

Angenommen, ein bestehender Ratenkredit hat noch eine Restschuld von 20.000 Euro und eine Restlaufzeit von 48 Monaten. Der feste Sollzins beträgt 9,50 Prozent pro Jahr. Rechnerisch liegt die verbleibende Monatsrate bei rund 502,46 Euro. Ohne vorzeitige Ablösung würden bis zum Vertragsende noch rund 24.118,21 Euro gezahlt.

Nun erhalten Sie für dieselbe Summe und dieselbe Laufzeit eine neue Finanzierung mit einem festen Sollzins von 5,50 Prozent. Ohne zusätzliche Kosten ergibt sich daraus rechnerisch ein effektiver Jahreszins von rund 5,64 Prozent. Die monatliche Rate beträgt rund 465,13 Euro, der Gesamtbetrag rund 22.326,22 Euro.

Da die Restlaufzeit des alten Kredits noch mehr als ein Jahr beträgt, wird vorsichtshalber mit einer Vorfälligkeitsentschädigung von 1 Prozent der Restschuld gerechnet. Das sind 200 Euro.

PositionAlter KreditNeue Finanzierung
Restschuld beziehungsweise Nettodarlehen20.000,00 €20.000,00 €
Restlaufzeit beziehungsweise Laufzeit48 Monate48 Monate
Fester Sollzins9,50 % p. a.5,50 % p. a.
Monatsrateca. 502,46 €ca. 465,13 €
Noch zu zahlen beziehungsweise Gesamtbetragca. 24.118,21 €ca. 22.326,22 €

Die Differenz der beiden Zahlungsreihen beträgt rund 1.791,99 Euro. Nach Abzug der angenommenen Vorfälligkeitsentschädigung von 200 Euro verbleibt eine rechnerische Ersparnis von rund 1.591,99 Euro. Gleichzeitig sinkt die Monatsrate um etwa 37,33 Euro.

Das Beispiel dient ausschließlich der Erklärung der Rechenlogik. Es ist kein Kreditangebot. Tatsächliche Konditionen hängen unter anderem von Bonität, Kreditbetrag, Laufzeit und den Annahmekriterien der jeweiligen Bank ab.

5. Ablösung erst nach gesicherter Finanzierung veranlassen

Wenn Sie einen neuen Kredit zur Ablösung nutzen, sollten Sie den alten Vertrag nicht vorschnell kündigen oder Zahlungen einstellen. Zuerst muss feststehen, dass die neue Finanzierung bewilligt und die Auszahlung rechtzeitig möglich ist.

Je nach Kreditgeber überweist die neue Bank den Ablösebetrag direkt an die bisherige Bank. In anderen Fällen erhalten Sie den Betrag und müssen die Ablösung selbst veranlassen. Halten Sie dafür die Ablösebescheinigung und die korrekten Zahlungsdaten bereit.

Kontrollieren Sie nach der Zahlung, ob der alte Vertrag vollständig beendet wurde. Lassen Sie sich die Ablösung bestätigen und prüfen Sie das Konto in den folgenden Wochen auf weitere Lastschriften. Daueraufträge sollten Sie erst löschen, wenn die Abwicklung abgeschlossen ist.

Für eine saubere Prüfung sollten Sie außerdem den ursprünglichen Kreditvertrag, den aktuellen Tilgungsplan und die letzten Kontoauszüge bereithalten. Bei einer neuen Finanzierung werden regelmäßig Einkommensnachweise und Angaben zu bestehenden Verpflichtungen benötigt. Stimmen die Daten in Antrag, Ablösebescheinigung und Kreditvertrag überein, lässt sich der Wechsel leichter nachvollziehen. Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung über die vollständige Rückzahlung auf. Sie kann später hilfreich sein, falls Rückfragen zu einer Lastschrift, einer Restforderung oder zum Vertragsstatus entstehen.

Sondertilgung oder vollständige Ablösung?

Eine vollständige Ablösung ist nicht immer die beste Variante. Wenn Ihr Vertrag kostenlose Sondertilgungen zulässt, können Sie die Restschuld auch schrittweise reduzieren. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Teil Ihres Ersparten einsetzen möchten, aber eine ausreichende Liquiditätsreserve behalten wollen.

Vergleichen Sie beide Wege. Bei einer Sondertilgung sinken je nach Vertragsgestaltung entweder die zukünftige Rate oder die verbleibende Laufzeit. Entscheidend ist, wie Ihre Bank die zusätzliche Zahlung verrechnet.

Bei einem bereits sehr günstigen Altvertrag kann es sinnvoll sein, ihn weiterlaufen zu lassen und verfügbares Kapital anderweitig als Reserve zu halten. Eine Ablösung sollte deshalb immer zur persönlichen Liquiditätsplanung passen.

Was gilt bei Restschuldversicherung und Zusatzprodukten?

Ist mit dem alten Kredit eine Restschuldversicherung verbunden, endet sie nicht zwingend automatisch in derselben Weise wie der Darlehensvertrag. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen und klären Sie, ob eine Kündigung möglich ist und ob ein anteiliger Beitrag erstattet wird.

Dasselbe gilt für andere Zusatzprodukte. Entscheidend ist, welche Verträge rechtlich selbstständig neben dem Kredit bestehen. Beziehen Sie mögliche Erstattungen oder zusätzliche Kosten in Ihre Gesamtberechnung ein, wenn sie sicher feststehen.

Lächelnde Frau unterschreibt im Beratungsgespräch am Tisch einen Kreditvertrag
Vor der Ablösung sollten Sie den verbindlichen Ablösebetrag schriftlich anfordern.

Mehrere Kredite gleichzeitig ablösen

Sie können grundsätzlich auch mehrere laufende Kredite ablösen. Dann sollten Sie für jeden Vertrag getrennt Restschuld, Ablösesumme, Restlaufzeit und mögliche Entschädigung erfassen. Ein bereits günstiger Kredit muss nicht automatisch ersetzt werden, nur weil andere Verbindlichkeiten teurer sind.

Wenn das Ziel darin besteht, mehrere Raten in einem neuen Darlehen zu bündeln, handelt es sich typischerweise um eine Umschuldung. Entscheidend sind dabei unter anderem Restschulden, Laufzeiten, mögliche Ablösekosten und die Konditionen des neuen Darlehens.

Besitzen Sie eine Immobilie und soll diese als Sicherheit für eine größere Neuordnung bestehender Verbindlichkeiten dienen, gelten zusätzliche wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Eine Umschuldung mit Immobilie sollte deshalb getrennt von einem klassischen Ratenkredit betrachtet werden.

§ 17 PAngV: Hinweis für Kreditvergleiche

Bei Kreditangeboten ist der effektive Jahreszins eine zentrale Vergleichsgröße. Er berücksichtigt neben dem Sollzins weitere preisbestimmende Kosten und erleichtert dadurch den Vergleich verschiedener Angebote und macht unterschiedliche Finanzierungen besser vergleichbar. Welche Kosten einzubeziehen sind, regelt die Preisangabenverordnung.

Das Rechenbeispiel in diesem Beitrag dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt kein konkretes Kreditangebot dar. Tatsächliche Konditionen hängen von den individuellen Voraussetzungen sowie den Kriterien des jeweiligen Kreditgebers ab.

FAQ zur vorzeitigen Kreditablösung

Kann ich einen Ratenkredit jederzeit vollständig ablösen?

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Sie Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 BGB grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Lassen Sie sich vorab den konkreten Ablösebetrag nennen, damit die Zahlung den Vertrag tatsächlich vollständig ausgleicht.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Ratenkredit?

Bei mehr als einem Jahr verbleibender Laufzeit liegt die gesetzliche Obergrenze grundsätzlich bei 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Bei höchstens einem Jahr sind es 0,5 Prozent. Zusätzlich darf die Entschädigung die noch anfallenden Sollzinsen nicht überschreiten.

Woher bekomme ich den genauen Ablösebetrag?

Fordern Sie ihn direkt beim bisherigen Kreditgeber an. Nennen Sie einen gewünschten Ablösetermin und bitten Sie um eine schriftliche Aufstellung. So vermeiden Sie Abweichungen zwischen der angezeigten Restschuld und dem tatsächlich erforderlichen Zahlbetrag.

Was ist wichtiger: niedrigere Rate oder geringerer Gesamtbetrag?

Für die Kostenentscheidung ist der Gesamtbetrag entscheidend. Eine niedrigere Monatsrate kann durch eine längere Laufzeit erkauft sein. Vergleichen Sie deshalb alte und neue Finanzierung bei möglichst identischer Restlaufzeit und berücksichtigen Sie alle sicheren Wechselkosten.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

030 – 2000 399 0
Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%