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Für Angestellte aus dem öffentlichen Dienst gibt es verschiedene Sonderkreditprogramme.

Für diesen Personenkreis ist eine Laufzeit von 12 – 120 Monaten möglich.

Für den Kredit für Angestellte im öffentlichen Dienst sind Kreditsummen von 2.000,-€ – 60.000,-€ die Regel. Wenn sie in Ihrem Vertragsverhältnis unkündbar sind, d.h. mindestens 40 Jahre alt sind und seit 15 Jahren ununterbrochen beschäftigt, können Sie über Kreditsummen bis 125.000,-€ und einer maximalen Laufzeit von 240 Monaten zu besonders günstigen Zinsen verfügen.

Die Rückzahlung des Darlehens sollte während der aktiven Dienstzeit geschehen. Das Mindesteinkommen beträgt 1.100,-€. Die Unterschrift des Ehepartners ist obligatorisch. Weitere Konsumentenkredite müssen mit dieser Finanzierung abgelöst werden. Immobilienkredite können bestehen bleiben.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%