Kredit widerrufen: Widerrufsrecht, 14-Tage-Frist und Folgen
Ein unterschriebener Kreditvertrag bindet Sie nicht sofort endgültig. Bei Verbraucherdarlehen haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Entscheidend ist aber nicht allein der Tag der Unterschrift, sondern auch, ob Sie alle Vertragsunterlagen und Pflichtangaben erhalten haben. Dieser Ratgeber erklärt, wann das Widerrufsrecht gilt, wie Sie die Frist richtig berechnen, wie Sie den Widerruf erklären und welche Folgen er hat.
- Bei Verbraucherdarlehen können Sie den Vertrag nach § 495 BGB in der Regel binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.
- Die Frist beginnt erst, wenn Sie die Vertragsunterlagen und die gesetzlichen Pflichtangaben erhalten haben, nicht zwingend mit der Unterschrift.
- Fehlen Pflichtangaben, verschiebt sich der Fristbeginn. Bei Immobiliardarlehen endet das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
- Nach dem Widerruf müssen Sie einen bereits ausgezahlten Kredit grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, plus möglichen Sollzins.
- Klären Sie die Rückzahlung vorher. Widerruf, Kündigung und vorzeitige Ablösung sind rechtlich verschieden.
Widerrufsrecht bei Krediten: Frist, Ablauf und Folgen im Überblick
Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, ist daran nicht in jedem Fall sofort endgültig gebunden. Bei Verbraucherdarlehen räumt § 495 BGB grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht ein. In der Regel beträgt die Frist 14 Tage. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Datum der Unterschrift. Für den Fristbeginn kommt es auch darauf an, ob der Kreditnehmer die Vertragsunterlagen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hat.
Der Widerruf kann sinnvoll sein, wenn Sie kurz nach dem Abschluss ein günstigeres Angebot finden oder den Kredit doch nicht benötigen. Bei älteren Verträgen mit möglicherweise fehlerhaften Pflichtangaben ist die Rechtslage komplexer. Dann sollten Sie nicht allein aufgrund allgemeiner Aussagen im Internet handeln.
Dieser Beitrag behandelt den Widerruf eines Kreditvertrags gegenüber dem Darlehensgeber. Der Widerruf eines separaten Kreditvermittlungsvertrags ist davon rechtlich zu unterscheiden.
Wann können Sie einen Kredit widerrufen?
495 BGB verweist bei Verbraucherdarlehensverträgen auf das Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Gemeint sind grundsätzlich entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Kreditgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer. Typische Beispiele sind Ratenkredite und Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Nicht jeder Vertrag fällt unter dieselben Regeln. § 491 BGB enthält Ausnahmen und Sonderfälle. Die Vorschriften über Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten grundsätzlich nicht für Darlehen mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro. Auch bei bestimmten Umschuldungen nach Zahlungsverzug können andere Regeln gelten.

Wie lange gilt die Widerrufsfrist?
Die reguläre Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Ein Grund für den Widerruf ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt grundsätzlich die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Bei Verbraucherdarlehen beginnt die Frist jedoch nicht zwingend bereits mit der Unterschrift. Nach § 356b BGB muss der Kreditgeber dem Kreditnehmer zunächst eine für ihn bestimmte Vertragsurkunde, seinen schriftlichen Antrag oder eine Abschrift davon zur Verfügung stellen.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen müssen außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vorliegen. Dazu gehören nach Art. 247 EGBGB unter anderem Informationen zu Kreditbetrag, Laufzeit, Sollzins, effektivem Jahreszins, Rückzahlung und Widerrufsrecht.
Was passiert bei fehlenden oder fehlerhaften Pflichtangaben?
Fehlen erforderliche Pflichtangaben, kann sich der Beginn der Widerrufsfrist verschieben. Werden die Angaben später ordnungsgemäß nachgeholt, beträgt die Widerrufsfrist nach § 356b BGB in diesen Fällen einen Monat.
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt eine zusätzliche Begrenzung: Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356b BGB spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach der späteren Bereitstellung der maßgeblichen Vertragsunterlagen.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen hängt die Beurteilung fehlender oder fehlerhafter Angaben vom konkreten Vertrag ab. Eine unklare Formulierung bedeutet nicht automatisch, dass ein Kredit Jahre später noch widerrufen werden kann. Bei älteren Verträgen können Übergangsvorschriften und Nachbelehrungen entscheidend sein.
Wenn Sie einen sogenannten „Widerrufsjoker“ prüfen möchten, sollten Sie den vollständigen Vertrag rechtlich prüfen lassen. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie erklären Sie den Widerruf richtig?
Der Widerruf muss gegenüber dem richtigen Vertragspartner erklärt werden, also grundsätzlich gegenüber dem Kreditgeber. Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass Sie den Kreditvertrag widerrufen. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben.
In der Praxis sollten Sie folgende Angaben aufnehmen:
- Kreditvertrags- oder Darlehensnummer
- Name und Anschrift des Kreditnehmers
- eindeutige Erklärung des Widerrufs
- Datum des Vertrags
- Datum der Widerrufserklärung
Versenden Sie die Erklärung so, dass Sie den Versand später belegen können. E-Mail oder Brief sind praktikabel. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrer Widerrufsinformation.
Seit dem 19. Juni 2026 sieht § 356a BGB für bestimmte online geschlossene Fernabsatzverträge zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vor. Ist die Regel auf Ihren Vertrag anwendbar, können Sie diese Funktion nutzen. Sichern Sie die elektronische Bestätigung.

Was passiert nach dem Widerruf des Kredits?
Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass Sie und der Kreditgeber an die auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärungen nicht mehr gebunden sind. Bereits empfangene Leistungen müssen zurückgewährt werden.
Wurde der Kredit bereits ausgezahlt, müssen Sie den erhaltenen Darlehensbetrag grundsätzlich zurückzahlen. § 357b BGB sieht für die Rückgewähr empfangener Leistungen bei Finanzdienstleistungen eine Höchstfrist von 30 Tagen vor.
Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung kann der vereinbarte Sollzins anfallen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen kann der Kreditnehmer nach § 357b BGB nachweisen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war als der vereinbarte Sollzins. Dann ist nur der niedrigere Betrag geschuldet.
Widerrufen Sie einen bereits ausgezahlten Kredit erst, wenn geklärt ist, wie Sie den Darlehensbetrag innerhalb der Rückabwicklungsfrist zurückzahlen. Sonst kann kurzfristig erheblicher Liquiditätsbedarf entstehen.
Praxisbeispiel
Sie widerrufen einen bereits ausgezahlten Ratenkredit über 15.000 Euro innerhalb der Frist. Die 15.000 Euro müssen zurückgezahlt werden; zusätzlich kann für die Zeit bis zur Rückzahlung Sollzins anfallen. Stellen Sie deshalb vorher sicher, dass das Geld verfügbar ist oder eine Anschlusslösung besteht.
Was gilt bei Autofinanzierung und verbundenen Verträgen?
Kredit und Kaufvertrag können rechtlich miteinander verbunden sein. Ein typisches Beispiel ist eine Finanzierung, die direkt beim Händler für den Kauf eines Fahrzeugs abgeschlossen wird.
358 BGB regelt die Folgen solcher verbundenen Verträge. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Widerruf des Darlehensvertrags auch Auswirkungen auf den finanzierten Kaufvertrag haben. Ob tatsächlich ein verbundenes Geschäft vorliegt, hängt von der konkreten Gestaltung ab.
Bei Fahrzeugfinanzierungen, Warenfinanzierungen oder Kombinationen aus Kredit und weiteren Produkten sollten Sie deshalb beide Vertragsunterlagen zusammen prüfen.
Widerruf, Kündigung und vorzeitige Rückzahlung sind nicht dasselbe
Ein Widerruf beseitigt die Bindung an die Vertragserklärung innerhalb des gesetzlichen Widerrufsregimes. Eine Kündigung beendet dagegen einen bestehenden Vertrag nach den dafür geltenden Regeln. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung wird ein laufender Kredit vor dem vereinbarten Ende ganz oder teilweise zurückgezahlt.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil sich Fristen, Kosten und mögliche Entschädigungsansprüche unterscheiden. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, kommen je nach Vertrag Kündigung, Sondertilgung oder vorzeitige Ablösung in Betracht.
Abgrenzung zum Widerruf eines Vermittlungsvertrags
Kreditvertrag und Kreditvermittlungsvertrag sind rechtlich getrennt. Der Kreditvertrag besteht mit dem Darlehensgeber, der Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler. Wer den Vermittlungsvertrag widerrufen möchte, muss daher dessen Unterlagen und Erklärungsempfänger prüfen. Dafür steht ein separates Online-Widerrufsformular zur Verfügung.
Checkliste: Kredit widerrufen
- Prüfen Sie, ob ein Verbraucherdarlehensvertrag vorliegt.
- Suchen Sie in den Vertragsunterlagen nach der Widerrufsinformation und den Pflichtangaben.
- Berechnen Sie die Frist anhand von Vertragsschluss und Erhalt der Unterlagen.
- Erklären Sie den Widerruf eindeutig gegenüber dem Kreditgeber und sichern Sie einen Versandnachweis.
- Klären Sie vorab, wie ein bereits ausgezahlter Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden kann.
- Lassen Sie zweifelhafte oder ältere Vertragsunterlagen rechtlich prüfen.
Häufige Fragen zum Widerrufsrecht bei Krediten
Kann ich einen Kredit widerrufen, wenn das Geld schon ausgezahlt wurde?
Ja. Die Auszahlung schließt einen Widerruf innerhalb der geltenden Frist nicht aus. Sie müssen den erhaltenen Betrag jedoch grundsätzlich zurückzahlen. Für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung kann Sollzins anfallen.
Beginnt die 14-Tage-Frist immer mit der Unterschrift?
Nein. Bei Verbraucherdarlehen müssen auch die maßgeblichen Vertragsunterlagen bereitgestellt worden sein. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können fehlende Pflichtangaben den Fristbeginn zusätzlich verschieben.
Reicht eine E-Mail für den Widerruf?
Eine eindeutige Widerrufserklärung muss dem Kreditgeber gegenüber abgegeben werden. Eine E-Mail ist dafür in der Praxis regelmäßig geeignet. Prüfen Sie die in der Widerrufsinformation genannten Kontaktwege und bewahren Sie einen Versand- und möglichst einen Zugangsnachweis auf.
Kann ich einen Kredit nach Jahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vertragstyp, Abschlussdatum, konkrete Pflichtangaben und mögliche Nachbelehrungen sind entscheidend. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen begrenzt § 356b BGB das Widerrufsrecht grundsätzlich auf spätestens zwölf Monate und 14 Tage.
Ist der Widerruf eines Kredits dasselbe wie der Widerruf eines Vermittlungsvertrags?
Nein. Kreditvertrag und Vermittlungsvertrag sind rechtlich getrennte Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern. Dieser Ratgeber behandelt den Widerruf des Kreditvertrags gegenüber dem Darlehensgeber.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
030 – 2000 399 0