Effektiver Jahreszins vs. Sollzins: Kreditkosten richtig vergleichen
Wer Kreditangebote vergleicht, stößt fast immer auf zwei Zinssätze: den Sollzins und den effektiven Jahreszins. Der Sollzins zeigt nur die Verzinsung der Restschuld. Der effektive Jahreszins bildet dagegen die jährlichen Gesamtkosten nach der Preisangabenverordnung ab und ist damit die aussagekräftigere Kennzahl für den Preisvergleich. Voraussetzung ist, dass Kreditsumme, Laufzeit und Rückzahlungsstruktur der Angebote ähnlich sind.
- Der Sollzins verzinst die Restschuld und enthält keine weiteren Kreditkosten.
- Der effektive Jahreszins rechnet Pflichtkosten und Zahlungszeitpunkte ein und eignet sich deshalb besser zum Vergleichen.
- Ein Vergleich ist nur bei ähnlicher Kreditsumme, Laufzeit und Rückzahlung sinnvoll.
- Prüfen Sie zusätzlich den Gesamtbetrag in Euro. Ein niedriger Effektivzins über eine lange Laufzeit kann trotzdem teurer sein.
Warum der Unterschied für Ihre Kreditentscheidung zählt
Wer Kreditangebote vergleicht, sieht meist zwei Zinssätze: den Sollzins und den effektiven Jahreszins. Für die Entscheidung ist der Unterschied wichtig. Der Sollzins beschreibt, wie das geliehene Kapital verzinst wird. Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich die Kosten und Zahlungszeitpunkte, die nach der Preisangabenverordnung in die Kreditkosten einfließen. Deshalb ist er die bessere Kennzahl, wenn Sie zwei vergleichbare Kreditangebote preislich gegenüberstellen möchten. Entscheidend ist aber, dass Kreditsumme, Laufzeit und Rückzahlungsstruktur ähnlich sind.
Was ist der Sollzins?
Der Sollzins ist der Zinssatz, mit dem die jeweilige Restschuld eines Darlehens verzinst wird. Bei einem gebundenen Sollzins bleibt dieser Zinssatz für den vereinbarten Zeitraum fest. Ein variabler Sollzins kann sich dagegen nach den vertraglich festgelegten Bedingungen verändern. Für die Berechnung der laufenden Zinsbelastung und der Kreditrate ist der Sollzins zentral.
Als Vergleichsgröße hat er jedoch Grenzen. Er zeigt keine weiteren Kosten, die mit dem Darlehen verbunden und gesetzlich in den Effektivzins einzubeziehen sind. Auch die zeitliche Struktur der Zahlungen wird nicht als eigene Vergleichskennzahl sichtbar. Ein Angebot mit einem niedrigeren Sollzins muss deshalb nicht automatisch das günstigere Angebot sein.

Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins drückt die jährlichen Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. Die rechtliche Grundlage steht in § 16 PAngV. Die Anlage zu § 16 PAngV legt die mathematische Berechnung fest: Auszahlungen auf der einen Seite sowie Tilgungen, Zinsen und einzubeziehende Kosten auf der anderen Seite werden anhand ihrer Zahlungszeitpunkte auf einen gemeinsamen Jahreswert gebracht.
Für Verbraucher ist das relevant, weil dadurch Kreditangebote besser vergleichbar werden. Auch die BaFin empfiehlt beim Vergleich von Konsumentenkrediten, den effektiven Jahreszins heranzuziehen. Ein sinnvoller Vergleich setzt jedoch gleiche oder zumindest sehr ähnliche Eckdaten voraus. Ein Kredit über 10.000 Euro und 36 Monate ist nicht direkt mit einem Angebot über 10.000 Euro und 84 Monate vergleichbar, nur weil beide einen Effektivzins ausweisen.
Welche Kosten fließen in den effektiven Jahreszins ein?
Nach § 16 PAngV werden neben den Zinsen grundsätzlich die sonstigen Kosten berücksichtigt, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag tragen muss und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Dazu können beispielsweise Vermittlungskosten oder Kosten für ein bestimmtes Konto gehören, wenn dieses Konto Voraussetzung für die Kreditgewährung oder die angebotenen Vertragsbedingungen ist. Auch verpflichtende Zusatzleistungen können relevant sein.
Nicht jede mögliche Ausgabe gehört jedoch in die Berechnung. Ausgenommen sind unter anderem Kosten, die erst entstehen, weil vertragliche Pflichten nicht erfüllt werden. Freiwillige Zusatzleistungen werden ebenfalls nicht automatisch eingerechnet. Das ist ein wichtiger Grund, zusätzlich zum Effektivzins den Vertrag und den Gesamtbetrag zu prüfen.
Sollzins und effektiver Jahreszins im Vergleich
| Kriterium | Sollzins | Effektiver Jahreszins |
|---|---|---|
| Aussage | Verzinsung der jeweiligen Restschuld | Jährliche Gesamtkosten nach PAngV-Systematik |
| Weitere Pflichtkosten | Nicht enthalten | Soweit gesetzlich einzubeziehen |
| Zahlungszeitpunkte | Nicht als eigene Vergleichskennzahl abgebildet | Werden in der Berechnung berücksichtigt |
| Preisvergleich | Nur eingeschränkt geeignet | Zentrale Kennzahl bei vergleichbaren Eckdaten |
| Gesamtbetrag in Euro | Nicht ersichtlich | Nicht direkt ersichtlich; separat prüfen |
Was bedeutet der 2/3-Zins in Kreditwerbung?
17 PAngV regelt die Werbung für Verbraucherdarlehen. Werden dort Zinssätze oder andere kostenbezogene Zahlen genannt, müssen bestimmte Pflichtangaben klar und verständlich erscheinen. Für das repräsentative Beispiel ist ein effektiver Jahreszins anzusetzen, von dem der Werbende erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge zu diesem oder einem niedrigeren Effektivzins abgeschlossen werden. Dieser sogenannte 2/3-Zins ist keine Zusage für den individuellen Kreditnehmer.
Kreditkosten berechnen: Wie entsteht der Effektivzins?
Die genaue PAngV-Berechnung ist eine Barwertrechnung. Vereinfacht gesagt wird der Zinssatz gesucht, bei dem der heutige Wert aller Auszahlungen dem heutigen Wert aller späteren Rückzahlungen und einzubeziehenden Kosten entspricht. Die Anlage zu § 16 PAngV arbeitet dabei unter anderem mit 12 Standardmonaten pro Jahr und verlangt eine Angabe des Ergebnisses auf zwei Dezimalstellen.
Die folgenden Beispiele zeigen die Rechenlogik mit einem klassischen Ratenkredit. Sie sind didaktische Modellrechnungen und keine Kreditangebote der Hegner & Möller GmbH. Die Angaben sind so aufgebaut, dass die für Kreditwerbung nach § 17 PAngV typischen Eckdaten transparent erkennbar sind. Die Effektivzinsberechnung selbst folgt § 16 PAngV und der dazugehörigen Anlage.
Rechenbeispiel 1: Sollzins ohne zusätzliche Pflichtkosten
Angenommen, Sie erhalten 10.000 Euro und zahlen den Kredit über 36 Monate zurück. Der gebundene Sollzins beträgt 6,00 Prozent pro Jahr. Zusätzliche einzubeziehende Kosten fallen nicht an. Der rechnerische Monatszins beträgt 6,00 Prozent geteilt durch 12, also 0,50 Prozent.
Mit der Annuitätenformel ergibt sich eine rechnerische Monatsrate von 304,2194 Euro. Für eine praxistaugliche Darstellung können 35 Raten zu 304,22 Euro und eine geringfügig angepasste Schlussrate von rund 304,20 Euro angesetzt werden. Der Gesamtbetrag liegt damit bei rund 10.951,90 Euro. Die reinen Zinskosten betragen rund 951,90 Euro.
Ohne zusätzliche Pflichtkosten ergibt sich aus der monatlichen Verzinsung ein effektiver Jahreszins von rund 6,17 Prozent. Vereinfacht lässt sich das mit (1 + 0,06 / 12) hoch 12 minus 1 nachvollziehen. Der Effektivzins liegt also trotz fehlender Zusatzkosten etwas über dem Sollzins, weil die unterjährigen Zahlungszeitpunkte berücksichtigt werden.
- Nettodarlehensbetrag: 000,00 Euro
- Vertragslaufzeit: 36 Monate
- Gebundener Sollzins: 6,00 % p. a.
- Effektiver Jahreszins: 6,17 %
- Raten: 35 × 304,22 Euro, Schlussrate ca. 304,20 Euro
- Gesamtbetrag: 10.951,90 Euro
- Zusätzliche Pflichtkosten: keine
Rechenbeispiel 2: Pflichtige Kontokosten erhöhen den Effektivzins
Im zweiten Beispiel bleiben Kreditsumme, Laufzeit und Sollzins identisch. Zusätzlich setzen wir modellhaft voraus, dass ein bestimmtes Konto zwingende Voraussetzung für die Kreditkonditionen ist und dafür 3 Euro pro Monat anfallen. Solche Kontokosten sind nach § 16 PAngV in die Gesamtkosten einzubeziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die eigentliche Kreditrate bleibt rechnerisch bei rund 304,22 Euro. Mit den monatlichen Kontokosten beträgt der laufende Zahlungsstrom rund 307,22 Euro, bei entsprechend angepasster Schlusszahlung. Über 36 Monate entstehen 108 Euro zusätzliche Pflichtkosten. Der Gesamtbetrag steigt damit auf rund 11.059,90 Euro.
Für den Effektivzins wird nun der Zinssatz gesucht, bei dem die Auszahlung von 10.000 Euro dem Barwert der höheren monatlichen Zahlungen entspricht. Daraus ergibt sich in dieser Modellrechnung ein effektiver Jahreszins von rund 6,87 Prozent. Der Sollzins ist in beiden Beispielen identisch. Der Effektivzins macht dagegen sichtbar, dass das zweite Modell teurer ist.
- Nettodarlehensbetrag: 000,00 Euro
- Vertragslaufzeit: 36 Monate
- Gebundener Sollzins: 6,00 % p. a.
- Pflichtige Kontokosten: 3,00 Euro monatlich
- Effektiver Jahreszins: 6,87 %
- Zahlungsstrom: 35 × ca. 307,22 Euro, Schlusszahlung ca. 307,20 Euro
- Gesamtbetrag: 11.059,90 Euro

So vergleichen Sie Kreditangebote richtig
Vergleichen Sie zuerst Angebote mit gleicher Kreditsumme und möglichst gleicher Laufzeit. Prüfen Sie anschließend den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag. Die Monatsrate allein reicht nicht aus. Eine niedrigere Rate kann lediglich daraus entstehen, dass die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum verteilt wird. Dadurch kann die gesamte Zinsbelastung steigen.
In unserer Vermittlungspraxis sehen wir häufig, dass Verbraucher zunächst auf die niedrigste Monatsrate schauen. Für die tatsächlichen Kreditkosten sind jedoch Effektivzins, Laufzeit und Gesamtbetrag gemeinsam entscheidend. Prüfen Sie außerdem, ob Sondertilgungen möglich sind, ob Kosten für Zusatzleistungen anfallen und ob bestimmte Leistungen Voraussetzung für die angebotenen Konditionen sind.
Wenn Sie Angebote strukturiert gegenüberstellen möchten, können Sie den Ratenkredit-Vergleich der Hegner & Möller GmbH nutzen. Ergänzend hilft der allgemeine Kreditvergleich dabei, unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten einzuordnen. Beide Seiten dienen der konkreten Angebotsprüfung; dieser Ratgeber erklärt dagegen die Zinskennzahlen und ihre Berechnung.
Wann reicht der effektive Jahreszins nicht aus?
Der effektive Jahreszins ist eine starke Vergleichskennzahl, aber kein vollständiges Qualitätsurteil über einen Kredit. Zwei Angebote können denselben Effektivzins haben und sich dennoch bei Sondertilgungen, Ratenpausen, vorzeitiger Rückzahlung oder anderen Vertragsbedingungen unterscheiden. Bei variablen Zinsen kommt hinzu, dass sich die Belastung später ändern kann.
Achten Sie deshalb neben dem Effektivzins auf den Gesamtbetrag und die Vertragsbedingungen. Bei unterschiedlichen Laufzeiten sollten Sie besonders vorsichtig vergleichen. Ein niedrigerer Effektivzins kann über eine deutlich längere Laufzeit trotzdem zu höheren absoluten Zinskosten führen.
FAQ: Effektiver Jahreszins und Sollzins
Welcher Zinssatz ist beim Kreditvergleich wichtiger?
Für den Preisvergleich ist der effektive Jahreszins in der Regel wichtiger. Er bildet die nach der PAngV einzubeziehenden Kreditkosten und Zahlungszeitpunkte ab. Vergleichen Sie aber nur Angebote mit ähnlicher Kreditsumme, Laufzeit und Rückzahlungsstruktur.
Warum ist der effektive Jahreszins höher als der Sollzins?
Das kann bereits durch die unterjährige Zahlungsweise entstehen. Hinzu kommen mögliche Pflichtkosten, die im Sollzins nicht enthalten sind. Je höher die einzubeziehenden Zusatzkosten sind, desto größer kann der Abstand zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins werden.
Ist eine freiwillige Restschuldversicherung im Effektivzins enthalten?
Eine freiwillige Zusatzleistung wird nicht automatisch in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Ob Versicherungskosten einzubeziehen sind, hängt davon ab, ob die Leistung für die Kreditvergabe oder die angebotenen Vertragsbedingungen erforderlich ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich Kreditkosten nur mit dem Effektivzins berechnen?
Der Effektivzins eignet sich für den prozentualen Vergleich. Für Ihre konkrete Finanzplanung sollten Sie zusätzlich Monatsrate, Laufzeit und Gesamtbetrag betrachten. Der Gesamtbetrag zeigt in Euro, wie viel Sie bei planmäßiger Rückzahlung insgesamt leisten.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
030 – 2000 399 0