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Mängel beim Immobilienverkauf: Warum Offenheit den besseren Preis bringt


Kaufinteressenten prüfen Immobilien heute genau. Das Angebot ist größer als in den Boomjahren, die Finanzierung teurer, und viele Interessenten haben etliche Besichtigungen hinter sich. Wer Mängel aufspürt, verhandelt den Preis nach unten. Verkäufer, die Mängel von sich aus offen kommunizieren, erreichen ihre Preisvorstellung dagegen deutlich häufiger. Dafür gibt es zwei Gründe: einen rechtlichen und einen taktischen.

Der rechtliche Grund: Sie müssen über wesentliche Mängel aufklären


Verschweigen Sie einen Ihnen bekannten, wesentlichen Mangel, haften Sie wegen arglistiger Täuschung. Der übliche Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag („gekauft wie gesehen“) schützt Sie dann nicht (§ 444 BGB). Der Käufer kann Schadensersatz verlangen oder den Kaufvertrag rückabwickeln, teils noch Jahre nach dem Verkauf. Typische Fälle sind verschwiegene Feuchtigkeitsschäden, ein bekannter Schädlingsbefall oder nicht genehmigte Umbauten. Der Bundesgerichtshof hat die Aufklärungspflichten von Verkäufern zuletzt eher verschärft. Offenheit ist deshalb kein Entgegenkommen, sie ist Ihre Pflicht und Ihr Schutz vor teuren Rechtsstreitigkeiten.

Der taktische Grund: Wer Mängel benennt, entzieht der Preisverhandlung die Grundlage


Viele Verkäufer verschweigen kleinere Schwächen aus Angst vor Preisabschlägen. Das erreicht meist das Gegenteil. Entdeckt der Interessent den Mangel selbst, wirkt jeder weitere Punkt des Exposés unglaubwürdig, und die Verhandlungsposition kippt. Benennen Sie den Mangel dagegen selbst und erklären Sie, dass er im Angebotspreis bereits eingepreist ist, fehlt dem Käufer das Argument für einen Abschlag.

Ebenso wenig funktioniert das Schönreden. Wer die Bahngleise hinter dem Haus als „ideale Verkehrsanbindung“ verkauft, verliert Vertrauen in der ersten Besichtigungsminute.

Offenheit filtert die ernsthaften Interessenten


Ein offen kommunizierter Mangel sortiert Anfragen vor. Wer trotz fehlendem Stellplatz oder sanierungsbedürftigem Bad besichtigt, hat echtes Interesse. Das spart Besichtigungstermine mit Interessenten, die später ohnehin abspringen. Was für den einen ein Ausschlusskriterium ist, spielt für den anderen keine Rolle.

Die Basis: eine ehrliche Wertermittlung vor Ort


Ein Angebotspreis, der Mängel korrekt einpreist, braucht eine Bewertung am Objekt. Online-Preisrechner arbeiten mit Durchschnittswerten und erfassen weder den Feuchtigkeitsschaden im Keller noch die neue Heizung. Ein erfahrener Makler beziffert, wie sich ein konkreter Mangel auf den Marktwert auswirkt, welche Mängel Sie vor dem Verkauf beheben sollten und welche Sie besser transparent einpreisen. Er dokumentiert die Aufklärung außerdem sauber im Verkaufsprozess. Das schützt Sie rechtlich.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%