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Zahl des Monats: 20 €

Zahl des Monats: 20 €

Das ist die gesetzlich geregelte Gebühr für die beglaubigte Abschrift eines Grundbuchauszuges. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro. Für die reine Grundbucheinsicht werden keine Gebühren erhoben. Die Gebühren beim eingeschränkten automatisierten Abrufverfahren belaufen sich auf 50 Euro für die Einrichtung sowie acht Euro je Grundbuchblatt. Für das uneingeschränkte automatisierte Abrufverfahren wird keine Einrichtungsgebühr erhoben.

Der Grundbuchauszug wird vor allem dann benötigt, wenn ein Immobilienkauf bevorsteht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sollte der Grundbuchauszug maximal 2 Wochen alt sein. Denn der Käufer sollte vor dem Kauf wissen, welche Eintragungen für das Grundstück vorliegen. Zum Beispiel Hypotheken oder das Wohnrecht Dritter. Auch wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, spielt der Grundbuchauszug eine Rolle, nämlich im Rahmen einer Beleihungsprüfung durch die kreditvergebende Bank. Sie erfolgt immer dann, wenn eine Immobilie mithilfe eines Darlehens finanziert werden soll.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%