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BGH-Urteil zur SCHUFA 2026: Was bedeutet die Entscheidung für Verbraucher?

23. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

BGH-Urteil zur SCHUFA 2026: Was bedeutet die Entscheidung für Verbraucher?

Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden zur SCHUFA-Auskunft teilweise aufgehoben. Ob die Auskunftei detailliert erklären muss, wie ein Score entstand, hängt nach der bisher maßgeblichen DSGVO-Rechtsprechung insbesondere vom Einfluss auf eine Vertragsentscheidung ab. Das OLG muss die Einzelfälle erneut prüfen. Gleichzeitig treten am 20. November 2026 neue gesetzliche Transparenzpflichten in Kraft. Für Verbraucher sind deshalb zwei Rechtslagen zu unterscheiden.

Kurz zusammengefasst
  • Der BGH hat vier Verfahren zur erneuten Entscheidung an das OLG Dresden zurückverwiesen.
  • Für einen erweiterten Auskunftsanspruch nach der bisherigen DSGVO-Rechtsprechung kommt es auf die maßgebliche Bedeutung des Scores an.
  • Bei zeitnaher Kreditablehnung nach Scoreübermittlung gilt eine tatsächliche Vermutung zugunsten der Betroffenen.
  • Ab 20. November 2026 erweitert § 37a BDSG die gesetzlichen Informationspflichten zur Scoreberechnung.

Was hat der BGH am 21. Oktober 2026 entschieden?

Der I. Zivilsenat entschied über vier Revisionen der SCHUFA: I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25. Die vier Privatpersonen hatten 2023 eine Datenkopie erhalten und weitere Erklärungen zu ihren Scorewerten verlangt. Die Landgerichte wiesen die Auskunftsklagen ab. Das OLG Dresden sprach den Betroffenen teilweise weitergehende Informationen zu.

Laut der BGH-Pressemitteilung Nr. 198/2026 wurden die Berufungsurteile aufgehoben, soweit sie die SCHUFA zur zusätzlichen Auskunft und zur Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichteten. Über diese Ansprüche muss das OLG Dresden erneut entscheiden.

Warum wurden die bisherigen SCHUFA-Urteile aufgehoben?

Das OLG Dresden hatte nach Auffassung des BGH eine entscheidende Voraussetzung nicht ausreichend geprüft: War der jeweilige Score für eine Vertragsentscheidung eines Unternehmens tatsächlich maßgeblich?

Nach dem EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023, C-634/21 kann bereits die Erstellung eines Bonitätsscores eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Artikel 22 DSGVO darstellen, wenn ein Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich davon abhängig macht.

Der BGH bestätigte, dass die SCHUFA durch das Scoring ein Profiling und eine Entscheidung im datenschutzrechtlichen Sinne vornimmt. Ob die Kläger dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, blieb jedoch ungeklärt. Zudem waren einzelne Klageanträge nach Einschätzung des Gerichts nicht hinreichend bestimmt.

Wann muss die SCHUFA ihre Scoreberechnung offenlegen?

Zu unterscheiden sind zwei Auskunftsansprüche. Über die allgemeine Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO können Sie erfahren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, woher sie stammen und an welche Empfänger sie gegeben wurden. Dafür müssen Sie keine Kreditablehnung nachweisen.

Weitergehende Informationen über die Logik einer automatisierten Entscheidung nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h in Verbindung mit Artikel 22 DSGVO setzen nach der vom BGH behandelten Rechtslage voraus, dass sämtliche Merkmale einer solchen Entscheidung vorliegen. Besonders wichtig ist die maßgebliche Bedeutung des Scores für einen Vertrag.

Dann geht es um verständliche Angaben zur angewandten Logik, zur Tragweite und zu möglichen Folgen. Die SCHUFA-Auskunftsschreiben aus dem Jahr 2023 reichten dafür nach dem BGH nicht aus, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Wie weit die zusätzlich geschuldete Erklärung genau gehen muss, bleibt im zurückverwiesenen Verfahren zu klären. Ein pauschaler Anspruch auf den vollständigen Algorithmus lässt sich aus der Entscheidung nicht ableiten.

SCHUFA-Logo an der Fassade eines Unternehmensgebäudes. Das BGH-Urteil 2026 behandelt die Auskunftspflicht bei der Scoreberechnung.
Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 über die Auskunftspflichten der SCHUFA entschieden. Vier Verfahren müssen erneut geprüft werden.

Was bedeutet das Urteil bei einer Kreditablehnung?

Wer nach einer SCHUFA-Abfrage einen Kredit nicht erhält, kann von den Beweiserleichterungen profitieren. Grundsätzlich müssen Betroffene darlegen und beweisen, dass der übermittelte Score für die nachteilige Entscheidung maßgeblich war.

Der BGH lässt hierfür zunächst genügen, dass ein Score an ein Unternehmen übermittelt wurde und zeitnah eine nachteilige Vertragsentscheidung erfolgte. Ist dies dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, spricht eine tatsächliche Vermutung für den maßgeblichen Einfluss des Scores.

Das bedeutet keine automatische Kreditbewilligung. Banken berücksichtigen bei ihrer Entscheidung beispielsweise Einkommen, laufende Verpflichtungen und eigene Prüfkriterien. Das Urteil betrifft den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, keinen Anspruch auf Abschluss eines Kreditvertrags. Den allgemeinen Ablauf erläutert unser Ratgeber Wie funktioniert die SCHUFA?.

Welche neuen Auskunftsrechte gelten ab dem 20. November 2026?

Am 20. November 2026 tritt der neue § 37a BDSG in Kraft. Grundlage ist das Gesetz vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 139. Die Reform ersetzt die bisherigen Scoring-Regelungen des § 31 BDSG.

Nach § 37a Absatz 4 müssen Verantwortliche, die die gesetzlich erfassten Wahrscheinlichkeitswerte erstellen, auf Antrag in verständlicher Form insbesondere Folgendes mitteilen:

  • die zur Berechnung genutzten personenbezogenen Daten und Kriterien,
  • die Gewichtung der Kriterien, die den Wert am stärksten beeinflussen,
  • die Aussagekraft des konkreten Scores sowie
  • die erstellten Scorewerte und deren Empfänger.

Die dafür erforderlichen Informationen müssen ein Jahr gespeichert werden. § 37a Absatz 5 sieht für Entscheidungen auf Grundlage solcher Werte außerdem Rechte auf Anfechtung, Darstellung des eigenen Standpunkts und Entscheidung durch einen Menschen vor.

Wichtig: Diese neuen Anforderungen gelten am 23. Oktober noch nicht. Ihre konkrete Reichweite ist von den Auskunftsansprüchen zu unterscheiden, die der BGH für die Fälle aus 2023 geprüft hat. Die SCHUFA kündigt an, entsprechende Informationen künftig auch dann bereitzustellen, wenn ein Score für die Vertragsentscheidung nicht ausschlaggebend war.

Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?

Das OLG Dresden muss nach der Rückverweisung erneut feststellen, ob die Scores die betroffenen Kläger erheblich beeinträchtigt haben. Zuvor können sie beanstandete Mängel ihrer Klageanträge beheben. Falls ein erweiterter Auskunftsanspruch besteht, muss das Gericht dessen Umfang bestimmen.

Die rechtlichen Vorgaben des BGH sind für die weitere Behandlung der zurückverwiesenen Fälle maßgeblich. Ob das OLG weitere Beweise erheben muss und wann es neu entscheidet, ist offen. Abhängig vom weiteren Verfahren können erneut Rechtsmittel in Betracht kommen.

Was können Verbraucher jetzt konkret tun?

  1. Datenkopie anfordern. Beantragen Sie die kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Prüfen Sie darin insbesondere gespeicherte Verträge, Forderungen, Anfragen und übermittelte Scorewerte.
  2. Fehler schriftlich beanstanden. Sind Daten falsch oder unvollständig, können Sie nach Artikel 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Fügen Sie passende Nachweise bei. Bei unrechtmäßiger Speicherung kann auch eine Löschung nach Artikel 17 DSGVO infrage kommen. Informieren Sie gegebenenfalls zusätzlich das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat.
  3. Kreditablehnung dokumentieren. Bewahren Sie Ablehnung, Datum der Anfrage und die Informationen zu einer möglichen Scoreübermittlung auf. Fragen Sie die Bank, welche Bedeutung der Score für ihre Entscheidung hatte. So lässt sich ein möglicher Auskunftsanspruch besser begründen.
  4. Zusätzliche Scoreauskunft verlangen. Fordern Sie bei maßgeblichem Score eine verständliche Erklärung nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO. Ab dem 20. November können Sie zusätzlich auf § 37a Absatz 4 BDSG Bezug nehmen. Eine konkrete Anfrage ist sinnvoller als ein pauschales Verlangen nach dem gesamten Berechnungsalgorithmus.
  5. Reaktion abwarten und gegebenenfalls Beschwerde einreichen. Nach der Auskunftspraxis der hessischen Datenschutzaufsicht beträgt die Antwortfrist grundsätzlich einen Monat. Bei ausbleibender oder unzureichender Reaktion ist eine Beschwerde beim hessischen Datenschutzbeauftragten möglich.

Weiterführende Möglichkeiten zur Datenpflege finden Sie im Beitrag SCHUFA-Score verbessern: 12 legale Maßnahmen.

Häufige Fragen zum SCHUFA-Urteil 2026

Muss die SCHUFA jetzt ihren vollständigen Algorithmus offenlegen?

Nein. Der BGH hat keinen allgemeinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Berechnungsverfahrens festgestellt. Welche individuellen Erklärungen geschuldet sind, richtet sich nach der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage.

Sind die vier Verfahren endgültig abgeschlossen?

Nein. Das OLG Dresden muss nach der Teilaufhebung erneut über die betroffenen Auskunftsansprüche entscheiden.

Kann ich nach einer Kreditablehnung automatisch Schadenersatz verlangen?

Nein. Das BGH-Urteil betrifft vor allem den Umfang des Auskunftsanspruchs. Ein möglicher Schadenersatzanspruch setzt eigene gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Muss ich bis zum 20. November 2026 warten?

Nein. Ihr allgemeines DSGVO-Auskunftsrecht besteht bereits. Nur die zusätzlichen Pflichten nach § 37a BDSG treten erst am 20. November 2026 in Kraft.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §17 PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%