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Immobilienwertermittlung

Immobilienwertermittlung durch unabhängige Sachverständige

Was ist meine Immobilie eigentlich wert?

Das ist die Frage, die ganz am Anfang einer erfolgreichen Immobilienveräußerung steht. Unsere Sachverständigen ermitteln verantwortungsbewusst den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie.
Dabei machen Sie je nach Immobilientyp von zwei Verfahrenstypen der Immobilienwertermittlung Gebrauch.

Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

Beim Vergleichswerterfahren wird der Kaufpreis kürzlich veräußerter Objekte, die sich in ähnlicher Lage befinden und über eine vergleichbare Ausstattung verfügen, als Bezugsgröße heran gezogen. Im Idealfall steht das Nachbargrundstück oder eine Wohnung gleichen Typs im selben Haus des zu veräußernden Objekts als aktuelle Referenz zur Verfügung. In der Regel findet aber das indirekte Vergleichsverfahren Anwendung. Die Basis für den Vergleichswert speist sich dann aus dem Durchschnittswert ähnlicher Immobilien in einer vergleichbaren Lage, die vor einem als relevant erachteten Zeitraum verkauft wurden.

Die Wertermittlung für Immobilien, die nicht am Miet- und Wohnungsmarkt gehandelt werden, leistet das Sachwertverfahren. In der Regel findet dieses Verfahren bei der Begutachtung von Fabrikanlagen, Infrastruktureinrichtungen wie zum Beispiel Bahnhöfen statt. Einige Sachverständige ermitteln auch den Wert von Häusern oder Eigentumswohnungen über das Sachwertverfahren, bei dem die Kosten für den Neubau des zu bewertenden Objekts den Kosten der Abnutzung gegenübergestellt werden. Im Fokus des Sachwertverfahrens stehen der bauliche Wert vorhandener Anlagen und der Grundstückswert. Die Lage, die für die Wertermittlung von Eigentumswohnungen und Häuser ein ausschlaggebendes Verkaufsargument ist, spielt dabei keine nennenswerte Rolle.

Wer profitiert von der Wertermittlung einer Immobilie?

Den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu kennen, ist nicht nur für den Verkäufer einer Immobilie von Interesse. Vor jeder Kaufentscheidung sollten Sie sich über den tatsächlichen Wert der Immobilie im Klaren sein. Lohnt die Investition? Oder liegt der Kaufpreis weit über dem marktüblichen Niveau? Den Wert einer Immobilie richtig einschätzen zu können, trägt wesentlich zu einer starken Verhandlungsposition bei.
Wenn eine Immobilie mehreren Erben zugesprochen wird, kann auf eine Immobilienwertermittlung nicht verzichtet werden. Nur so können die Erben fundiert entscheiden, wie sie den gemeinsamen Anspruch auf die Immobilie wahrnehmen. Lässt sich einer der Erben auszahlen? Oder soll das Objekt veräußert und der Gewinn geteilt werden? Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Fragen ist eine verantwortungsbewusste Immobilienwertermittlung.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%