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Den optimalen Mietpreis finden? – Gar nicht so leicht!

Den optimalen Mietpreis finden? – Gar nicht so leicht!

Viele Vermieter befürchten, bei der Festsetzung der Miete Fehler zu machen. Setzen sie den Mietpreis zu gering an, kann es sein, dass sie sich Rendite entgehen lassen. Setzen sie ihn zu hoch an, könnte es sein, dass sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder eine lange Vermarktungszeit in Kauf nehmen müssen. Unterstützung vom Profi ist mehr als angeraten.

Die größte Verunsicherung bei der Vermietung von Immobilien geht von den gesetzlichen Regelungen aus. Das Gemeine daran: es gibt im Zusammenhang mit der Höhe der zulässigen Miete keinen bundesweit einheitlichen Rahmen.

So fragen sich beispielsweise durch die Mietpreisbremse viele Vermieter, wieviel Miete sie jetzt noch nehmen dürfen. Die Mietpreisbremse gilt derzeit in rund 300 der mehr als 11.000 Gemeinden in Deutschland. Allerdings vor allem in den Metropolen und deren Speckgürteln. Bevor Sie also Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie in Erfahrung bringen, ob diese in einer Gemeinde mit Mietpreisbremse liegt. Das Internet ist dabei nicht der beste Berater. Um auf Nummer sicher zu gehen, wenden Sie sich am besten an einen erfahrenen Verwalter, an Profimakler oder direkt an die zuständige Behörde.

Mietgrenzen nicht überschreiten

Das 1954 festgelegte Wirtschaftsstrafgesetz hat festgelegt, dass die ortsüblichen Mieten bei der Neuvermietung um nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden dürfen. Dieses Gesetz ist noch immer gültig. Um sich an dieses Gesetz halten zu können, müssen Sie sich zunächst einmal über die ortsüblichen Vergleichsmieten informieren. Gibt es in Ihrer Gemeinde einen Mietspiegel? Dies erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, beziehungsweise einem Immobilienexperten der Region. Profimakler sind markterfahren und helfen Ihnen gerne bei der Preisfindung.

Den optimalen Marktpreis ausloten

Sie haben sich das Preisniveau ermittelt und möchten nun Ihre Möglichkeiten ausloten? Der maximal zulässige Mietpreis ist dabei nicht unbedingt auch der optimale Mietpreis. Wird der Mietpreis zu hoch angesetzt, verringert sich die Nachfrage und verlängert damit die Suche nach dem passenden Mieter. Dies bedeutet für den Vermieter nicht nur Einbußen bei der Miete, sondern auch die Übernahme der Nebenkosten für eine leere Wohnung. Es geht also darum, einen realistischen Marktpreis zu ermitteln, der Ihnen sowohl möglichst hohe monatliche Einnahmen als auch ein geringes Mietausfallrisiko garantiert, indem ein Leerstand Ihrer Mietobjekte so gut wie möglich vermieden wird. Diesen optimalen Preis können Sie ohne langjährige Marktkenntnisse kaum selbst herausfinden. Ihr richtiger Ansprechpartner dafür ist eine professionelle Verwaltung und natürlich ein Qualitätsmakler.

Zusammenfassend gilt:  Um den optimalen Mietpreis zu ermitteln, hilft es, den Rat eines Experten einzuholen. Denn für die korrekte Einschätzung ist eine Menge an Hintergrundwissen, Kenntnis des Marktes und viel Erfahrung nötig.

Sie sind sich unsicher, zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie vermieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

030 – 2000 399 66

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnungswirtschaft/mietspiegel/mietspiegel-node.html

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/mietpreise-in-deutschland-2019-in-diesen-staedten-sind-wohnungen-am-teuersten/25430390.html?ticket=ST-230496-Xd5ELcCbed3rRaHVwbns-ap1

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1885/umfrage/mietpreise-in-den-groessten-staedten-deutschlands/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%