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Mietkauf

Mieten und gleichzeitig kaufen
Der Mietkauf ist eine besondere Baufinanzierung, die auf einen Ratenkauf hinausläuft. Je nach Ausgestaltung des Vertrags, geht das Eigentum sofort oder später auf den Käufer über. Diese Form der Finanzierung ist oft der einzige gangbare Kompromiss, um eine Immobilie zu erwerben

Die vertragliche Ausgestaltung
Eine übliche Variante ist die Kaufoption. Der Interessent mietet das Objekt zunächst an. Im Vertrag ist eine Option enthalten, die einen späteren Kauf durch den Mieter festschreibt. Die bis zur Kaufentscheidung gezahlten Mieten werden ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Bei anderen Varianten findet der Eigentumsübergang sofort statt, der Käufer entrichtet vertraglich vereinbarte Raten. Bei dieser Form ist der Verkäufer gleichzeitig Kreditgeber und wird in das Grundbuch als Gläubiger eingetragen, wie dies auch bei einer Baufinanzierung der Sparkasse der Fall wäre. Achtung: Der Vertrag ist als Kaufvertrag nur dann bindend, wenn er beim Notar abgeschlossen wird.

Miete ersetzt fehlendes Eigenkapital
Eine Vertragsgestaltung, bei welcher nach einer festgelegten Mietzeit der Kauf unter Anrechnung der gezahlten Mieten erfolgt, ist eine günstige Alternative zur 100 % Finanzierung. Diese wird bedingt durch das fehlende Eigenkaptal sehr teuer, weil hohe Zinsaufschläge erfolgen. Die gezahlte Miete, welche beim Kauf auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist de facto Eigenkapital. Diese Modelle sind geeignet, durch die Miete das benötigte Eigenkapital anzusparen. Das Modell hat für den Verkäufer den Vorteil, dass schneller Käufer gefunden werden und ein Leerstand des Objekts vermieden wird. Als Ausgleich für die Option Mietkauf werden meist höhere Mieten vereinbart, da der Verkäufer den Kaufpreis erst später erhält.

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Gastautor: Thomas Freud

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%