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Maklerprovision

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung plant (17/14361), dass künftig nicht mehr der Mieter die Maklerprovision übernimmt.


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Was bringt das neue Maklergesetz?

Was bringt das neue Maklergesetz? Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz … Weiterlesen

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Wer übernimmt künftig die Maklerprovision?

Ein Gesetzesentwurf des Bundesrats, verfasst im August 2013, betrifft alle Immobilienmakler. Für alle Wohnungssuchende im Berliner Raum ist das Thema … Weiterlesen

Kreditkonditionen für Verbraucherdarlehen gemäß §6a PAngV (Bonität vorausgesetzt): Nettodarlehensbeträge: 1.000,- bis 300.000,- EURO; Vertragslaufzeiten: 12 bis 240 Monate; eff. Jahreszins: 1,93% - 15,99% (bonitätsabhängig); fester Sollzinssatz p.a. ab 1,92% Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 5.000,- EURO; Vertragslaufzeit: 72 Monate; Monatliche Rate: 82,62 EURO; Gesamtbetrag: 5.948,91 EURO; effektiver Jahreszins: 6,06%; fester Sollzinssatz p.a.: 5,90%